KOMMENTAR ZUM REGLEMENT SRO-SVV

Eine praxisbezogene Auslegungshilfe stellt der Kommentar zum R SRO-SVV dar. Er wird durch die Fachstelle der SRO-SVV erarbeitet und durch den Vorstand abgenommen. Die letzte Version datiert auf Dezember 2019. Auch hier wird im Nachgang zur laufenden GwG-Revision ein Update erfolgen. Punktuelle Anpassungen in der Aufsichtspraxis teilt die SRO-SVV direkt mit ihren Mitgliedern. Künftig wird eine Auswahl der wichtigsten Mitteilungen auf der Website publiziert werden.

Inhalt

Ein gut funktionierendes Finanzsystem und eine aktive Bekämpfung der internationalen Finanzkriminalität sind Voraussetzungen für die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz. Die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) attestiert der Schweiz ein solides und umfassendes Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusbekämpfung.

Den verantwortlichen Organen der SRO-SVV, den Mitgliedsgesellschaften und den Mitarbeitenden* auf allen Stufen ist die Bedeutung der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung bewusst. Eine hohe Sensibilisierung und eine permanente Schulung ermöglichen, präventive Massnahmen zu ergreifen sowie praxisbezogene und griffige Vorschriften zu erlassen.

Der vorliegende Kommentar des Reglements SRO-SVV dient diesem Anliegen. Er basiert auf dem per 1. Januar 2023 teilrevidierten Geldwäschereigesetz (GwG) sowie auf dem infolgedessen per 1. Januar 2023 angepassten Reglement SRO-SVV (R SRO-SVV). Dieser Kommentar erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; er ist eine praxisbezogene Auslegungshilfe bei der Anwendung des Reglements SRO-SVV. Er ist das Gemeinschaftswerk der Mitglieder der Fachstelle Geldwäscherei SRO-SVV (Zusammensetzung: Fachstelle Geldwäscherei siehe Organigramm auf unserer Website).

Der Vorstand SRO-SVV dankt den aktuellen und ausgeschiedenen Mitgliedern der Fachstelle Geldwäscherei für die wertvolle Arbeit.

Markus Hess
Präsident SRO-SVV

*Zur einfacheren Lesbarkeit verwendet der nachfolgende Text ausschliesslich die männliche oder eine neutrale Form; dies schliesst alle weiteren mit ein.

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 - Gegenstand und Geltungsbereich

2. Kapitel: Sorgfaltspflichten der Versicherungsunternehmen

1. Abschnitt: Identifizierung der Vertragspartei

Art. 3 - Massgebliche Beträge und Zeitpunkt

2. Abschnitt: Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person

3. Abschnitt: Besondere Sorgfaltspflichten und Massnahmen

4. Abschnitt: Besondere Bestimmungen für das Auslandgeschäft

Art. 23 - Versicherungsabkommen Schweiz – Fürstentum Liechtenstein

3. Kapitel: Organisation, Kosten und Kontrollen

4. Kapitel: Schluss- und Übergangsbestimmungen

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