Interne Struktur
Statuten
Die Statuten als grundlegendes organisatorisches Dokument halten den Vereinszweck, seine interne Struktur, die Beschlussfähigkeit und -fassung der Organe sowie generell das Zusammenspiel und die Kompetenzen der Vereinsgremien in der SRO-SVV fest. Die revidierten Statuten des Vereins SRO-SVV beruhen auf dem Vereinsbeschluss vom 12. Juni 2020 und sind seit dem 21. August 2020 in Kraft. Die neuesten Anpassungen betrafen u.a. Massnahmen, welche die unabhängige Entscheidungsfindung, Robustheit und Effizienz der Gremien, insbesondere des Vorstandes, stärken. So beugt beispielsweise ein ad hoc einzurichtender Vorstandsausschuss Pattsituationen vor. Erstmals besteht auch die Möglichkeit, Beschlüsse unter Nutzung neuer Medien, beispielsweise während einer Videokonferenz, zu fassen.
Organisationsreglement (OGR)
Detailliertere Vorgaben zu den Befugnissen der Vereinsorgane und deren Wahrnehmung enthält das Organisationsreglement, das vom Vorstand auf Grundlage von Art. 10 Abs. 2 der Statuten erlassen wird. Die geltende Version ist seit 1. Januar 2024 in Kraft und enthält u.a. wichtige Neuerungen zur Unabhängigkeit der Organe.
Organisationsreglement der SRO-SVV (ab 1.1.2024)
Gebührenreglement
Das per 10. Mai 2023 angepasste Gebührenreglement bildet ein wichtiges Instrument für die Vereinsorganisation in finanzieller Hinsicht. Erlass und Anpassungen obliegen gem. Art. 10 Abs. 2 der Statuten dem Vorstand. Es regelt erstens die Gebühren für den Beitritt in der SRO-SVV, zweitens die wiederkehrenden jährlichen Mitgliederbeiträge sowie drittens die nach dem Verursacherprinzip durch die Mitglieder individuell zu tragenden Sondergebühren. Hierzu zählen beispielsweise Kosten im Zusammenhang mit Prüf-, Untersuchungs- und Sanktionsverfahren wie auch spezifische Abklärungen.
Gebührenreglement der SRO-SVV (ab 10.5.2023)
Die Genehmigung des Jahresbudgets, das einnahmenseitig zum Grossteil auf den erwähnten Gebühren basiert, wie auch die Schlüsselung der jährlichen Mitgliederbeiträge fallen in die Beschlusskompetenz der Jahresversammlung.