Regelwerk und Dokumentation

Als Selbstregulierungsorganisation verfügt die SRO-SVV über die Kompetenz wie auch die Pflicht, sich im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben einen eigenen Regelungsrahmen zu geben. Dieser betrifft einerseits ihre interne vereinsrechtliche Ausgestaltung (vgl. die Grafik «Interne Struktur») und andererseits die Wahrnehmung ihres regulatorischen Auftrags zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Versicherungssektor (vgl. die Grafik «Regulatorischer Auftrag»).

Die hierfür geschaffenen Regelwerke lassen sich sodann nochmals nach ihrer Erlass- und Änderungskompetenz unterteilen, was in den beiden Grafiken durch Verwendung verschiedener Farben kenntlich gemacht wird:

Blau hinterlegt sind diejenigen Regelwerke, die der Erlasskompetenz der Vereinsversammlung unterliegen und durch die FINMA genehmigt werden. Dies betrifft namentlich die Statuten und das R SRO-SVV.
Violett markiert ist das Kontroll-, Prüf- und Sanktionsreglement (KPS) als Dokument in der Erlasskompetenz des Vorstandes mit Genehmigungsvorbehalt der FINMA.

Beige hinterlegt sind alle Dokumente, die uneingeschränkt der Erlasskompetenz des Vorstandes unterliegen. Präzisierende und ergänzende Dokumente sind dabei kursiv gekennzeichnet. Sie werden im Regelfall der FINMA vorab zur Kenntnis gebracht. Dies gilt sowohl für die initiale Veröffentlichung als auch für spätere materielle Anpassungen. Eine Ausnahme ist das ausschließlich die interne Vereinsfinanzierung betreffende Gebührenreglement, für welches der Vorstand ausschliesslich zuständig ist.