Positionspapiere
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Vernehmlassungsantworten und Initiativen mit Beteiligung der SRO-SVV im Bereich „Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung“. Ausgehend von ihrem Selbstverständnis als Kompetenzträgerin und nicht als politisches Sprachrohr fokussieren sich die Eingaben der SRO-SVV auf materielle Fragen. Neben der Erarbeitung eigener Positionspapiere durch ihre Gremien stellt die SRO-SVV ihre Expertise u.a. als Mitglied des Forum SRO oder für gemeinsame Stellungnahmen mit dem SVV oder economiesuisse zur Verfügung.
Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen
Mit Schreiben vom 29. November 2023 an das Eidgenössische Finanzdepartement EFD, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, nimmt die Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SRO-SVV) die Möglichkeit wahr, sich zur Vernehmlassungsvorlage «Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen» (Vernehmlassung 2022/81) zu äussern.
Schreiben an SIF vom 29. November 2023 zum VE-TJPG
Stellungnahme zum Gesetzgebungsprojekt: Zentrales Register der wirtschaftlich berechtigten Personen und weitere Transparenzmassnahmen
Mit Schreiben vom 2. März 2023 nimmt die Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SRO-SVV) erneut die Möglichkeit wahr, sich zum Gesetzgebungsprojekt «Zentrales Register der wirtschaftlich berechtigten Personen und weitere Transparenzmassnahmen» zu äussern. Die im nachfolgenden PDF-Dokument (nur in deutscher Sprache verfügbar) enthaltene Stellungnahme verstehen wir als Ergänzung zu unseren bisherigen und künftigen schriftlichen und mündlichen Äusserungen (u.a. im Rahmen der ISFIN-Arbeitssitzungen). Dabei beschränken wir uns auf die Themen, welche vorrangig die Finanzintermediäre betreffen.
Schreiben an SIF vom 2. März 2023 zum Transparenzregister
Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG)
Mit dem Parlamentsbeschluss vom 19. März 2021 wurde das teilrevidierte Geldwäschereigesetz (GwG) nach einem zähen Ringen und ohne die in der Vernehmlassungsvorlage enthaltene Unterstellung der sogenannten «Berater» verabschiedet.
Die SRO-SVV hatte sich in ihrem Schreiben an das Eidgenössische Finanzdepartment (EFD) vom 21. September 2018 ausführlich im Vernehmlassungsverfahren geäussert.
Auf eine Wiedergabe der einzelnen Positionen wird an dieser Stelle verzichtet, aber auf die übersichtliche Zusammenfassung auf Seite 2 der Eingabe verwiesen.
Vernehmlassungsantwort zur Änderung des GwG vom 21. September 2018
Verordnung des Bundesrates sowie der FINMA über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwV und GwV-FINMA)
Mit der Teilrevision der gesetzlichen Grundlage müssen nun auch die Ausführungsbestimmungen, namentlich die GwV und die GwV-FINMA, angepasst werden.
Die Anpassungen in der GwV des Bundesrates betreffen vor allem eine Verschiebung der Detailbestimmungen zum Meldewesen. Diese werden künftig nicht mehr in den bereichsspezifischen Verordnungen und Reglementen, sondern zentral in der GwV geregelt. Gegen diese Neuerung wie auch die weiteren materiellen Anpassungen hatte die SRO-SVV grundsätzlich keine Einwände. In ihrer Stellungnahme vom 10. Dezember 2021 nahm sie jedoch die Gelegenheit wahr, eine Ergänzung zu Art. 12b E-GwV – welcher die Gründe für einen Abbruch der Geschäftsbeziehung abschliessend regelt – vorzuschlagen: Demnach soll der Finanzintermediär nach Erstattung einer Verdachtsmeldung die Beziehung auch abbrechen dürfen, wenn ihm die MROS (freiwillig) mitteilt, dass sie die Meldung nicht an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitet. Mit dem Vorschlag wird das Bedürfnis der betroffenen Finanzintermediäre aufgegriffen, Gewissheit sowohl über den Fortgang des Verfahrens als auch über den künftigen Umgang mit der Kundenbeziehung zu erlangen.
Vernehmlassungsantwort zur Änderung der GwV des Bundesrates vom 10. Dezember 2021
In ihrer Stellungnahme zur Änderung der GwV-FINMA betonte die SRO-SVV die Notwendigkeit eines gleichzeitigen Inkrafttretens aller neuen Regelungen im GwG, der GwV, der GwV-FINMA und den Reglementen der Selbstregulierungsorganisationen zur Gewährleistung von gesetzgeberischer Verlässlichkeit und Rechtssicherheit. Die SRO-SVV begrüsste zudem die Anpassungen „ihrer“ Kompetenznorm nach Art. 42 GwV-FINMA. Ausdrücklich sprach sie sich für eine Übergangsbestimmung zur Umsetzung der neuen Aktualisierungspflicht aus. Weiter äusserte sie sich zu möglichen Unsicherheiten bei der Regelung zum sog. „No AML Report“. Die SRO-SVV ging auf die leicht abweichende Eingabe des Forum SRO ein, schloss sich dieser im Übrigen aber an.
Die Stellungnahme zur GwV-FINMA ist dabei ein gutes Beispiel für den verbandsübergreifenden Austausch. So unterstützten economiesuisse und der SVV in ihren Schreiben wiederum ausdrücklich die Positionen der SRO-SVV.
Vernehmlassungsantwort zur Änderung der GwV-FINMA vom 10. Mai 2022
Gemeinsames Schreiben der Verbände zur zeitgleichen Inkraftsetzung des/r teilrevidierten GwG und GwV
Im Schreiben vom 31. Mai 2022 wandte sich die SRO-SVV gemeinsam mit economiesuisse, dem SVV, Swiss Banking und dem Forum SRO an das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF). Darin beantragten sie, die Änderungen im GwG und der GwV zeitgleich zusammen mit der Teilrevision der GwV-FINMA per 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Dies diene einer kohärenten Gesetzgebung, vermeide Rechtsunsicherheit und gewährleiste eine verlässliche Regulierung.
Bereits eine Woche später erhielten die Verfasser vom SIF, welches die frühzeitige und breit abgestützte Interessenwahrnehmung sehr schätzte, eine positive Rückmeldung. Ein gemeinsames Inkrafttreten aller drei Regelwerke per 1. Januar 2023 ist nun vorgesehen (vgl. auch die Mitteilung des SIF sowie die Medienmitteilung des Bundesrates vom 31. August 2022 (mit Beilagen)).
Gemeinsames Schreiben zur Inkraftsetzung des/r teilrevidierten GwG und GwV vom 31. Mai 2022
Gemeinsame Schreiben der Wirtschaftsverbände zur FATF-Recommendation Nr. 24
Eine auch aus Sicht der SRO-SVV mit Blick auf die Einhaltung internationaler Standards wichtige Initiative stellten die zwei gemeinsamen Schreiben mehrerer Branchenvertretungen zur FATF Empfehlung Nr. 24 dar. An deren Erstellung wirkte die SRO-SVV als Mitglied des Forum SRO intensiv mit.
Mit dem Schreiben vom 20. August 2021 nahm das Forum SRO gemeinsam mit economiesuisse, der SVV, der Schweizerischen Bankiervereinigung und SwissHoldings Stellung zum White Paper zur Überarbeitung der FATF-Empfehlung Nr. 24. Diese regelt die Standards für die Transparenz bei juristischen Personen im Hinblick auf ihre Inhaber- (Ultimate ownership) und Kontrollstrukturen sowie die Massnahmen für eine effiziente Kontrolle und Risikominderung.
Die Verbände begrüssten ausdrücklich den risikobasierten Ansatz, lehnten aber die vorgeschlagene extraterritoriale Anwendung der Vorgaben ab. Weiter setzten sie sich kritisch mit dem Vorschlag für ein Zentralregister zu möglichen Verschärfungen bei Inhaberaktien und Nominee-Arrangements auseinander.
Mit dem Schreiben vom 3. Dezember 2021 nahmen die erwähnten Akteure, mit Ausnahme von SwissHoldings, die eine eigene Stellungnahme einreichten, an der öffentlichen Konsultation zur Empfehlung Nr. 24 und ihrer Interpretative Note teil. Darin vertieften sie nochmals ihre bisherigen kritischen Ausführungen. Des Weiteren äusserten sie mit Blick auf die Ausgestaltung des «multi-pronged approach» bei der Einholung von Informationen zum wirtschaftlich Berechtigten ihre Sorge nach zusätzlichen Pflichten für Finanzintermediäre.
Anmerkungen zum Whitepaper zur Empfehlung 24 vom 20. August 2021
Comments on the Draft Amendments to Recommendation 24 vom 3. Dezember 2021